Tz 1
Schon Mitte 1998 hätten die Gebäude auf PAK-Belastungen untersucht werden können und müssen. Diese Untersuchungen wurden unterlassen.
Tz 2
Der Landkreis und die DTK hätten den vom Bund geforderten Haftungsausschluss für PAK- und Insektizidbelastungen nicht ohne ausreichende vorherige Untersuchungen akzeptieren dürfen. Der Kreistag hätte über den vom Bund geforderten zusätzlichen Haftungsausschluss informiert werden müssen. In der Zeit zwischen dem Verlangen des Bundes nach einem umfassenden Haftungsauschluss und dem Notartermin hätte der Landkreis oder dessen Beauftragter zumindest in Stichproben Untersuchungen veranlassen müssen.
7. Behördenzentrum Flintkaserne;
Städtebaulicher Vertrag
Der Landrat teilt dem Gremium mit, daß der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages beim Notar liegt und nach den gegenwärtigen Verhältnissen am 21.12.1998 mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Der Kreistag nimmt dies zur Kenntnis.